Pressemeldung des KThF, 14.03.24
Angesichts der für Ende März vorgesehenen Vorlage des Entwurfs für eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Bundeskabinett hat der Katholisch-Theologische Fakultätentag die folgende Erklärung abgegeben:
„Dass angesichts der schon im letzten Jahr laut gewordenen massiven Kritik am Entwurf des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes dieser nun fast unverändert dem Kabinett zugeleitet werden soll, kann nur verwundern. Denn die seinerzeit von nahezu allen Fakultätentagen formulierte Kritik gilt unverändert. Die katholische Theologie – wie auch andere geisteswissenschaftliche Fächer – hält weiterhin an der Habilitation als ordentlicher Qualifikationsleistung für eine Professur fest. Diese Leistung ist aber in der vom Entwurf des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgesehenen Frist nicht zu erbringen – zumal dann nicht, wenn neben der Abfassung der Habilitationsschrift Aufgaben in der Lehre übernommen werden sollen.
Da die theologischen Fakultäten in der Regel über keine finanziellen und institutionellen Möglichkeiten zur Entfristung von Postdoc-Stellen verfügen, müssten Habilitierende nach spätestens vier Jahren aus dem Hochschuldienst entlassen werden, sollte der vorliegende Gesetzentwurf unverändert verabschiedet werden. Es ist klar, dass diese Aussicht die Attraktivität einer Postdoc-Stelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs nicht eben steigert. Die absehbare Konsequenz, dass sich begabte Nachwuchswissenschaftler oder -wissenschaftlerinnen erst gar nicht zu einer Habilitation entschließen, ist für die Fortentwicklung der Theologie verhängnisvoll. Deshalb plädiert der Katholisch-Theologische Fakultätentag weiterhin entschieden für eine mindestens sechsjährige Postdoc-Phase und für eine Flexibilisierung bei der Anstellung von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen.“
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