1. Der Katholisch-Theologische Fakultätentag e.V. (KThF)

Der 1958 gegründete KThF ist der Zusammenschluss und das Repräsentativorgan von insgesamt 18 Theologischen Fakultäten bzw. Fachbereichen an staatlichen Universitäten oder in kirchlicher Trägerschaft in Deutschland sowie von 33 Instituten für Katholische Theologie zur Ausbildung von Religionslehrer/innen an staatlichen Hochschulen, die im KThF über ihre jeweiligen Verbünde vertreten sind (Baden-Württemberg; Bamberg/Passau; Bayern/Rheinland-Pfalz/Saarland; Berlin/Sachsen/Sachsen-Anhalt; Hessen, Niedersachsen West; Niedersachsen Ost/Schleswig-Holstein/Hamburg; Nordrhein-Westfalen Nord; Nordrhein-Westfalen).

In den jährlichen Hauptversammlungen mit jeweils ca. 80 Delegierten, beratenden Mitgliedern und Gästen wird die institutionelle Differenzierung katholisch-theologischer Forschung und Lehre an den Fakultäten, Fachbereichen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen in staatlichen Universitäten und Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft repräsentiert. Ordentliche Mitglieder sind die Fakultäten bzw. Fachbereiche, die das staatliche und kirchliche Promotionsrecht zum Dr. theol. besitzen. Außerordentliche Mitglieder sind die Einrichtungen zur wissenschaftlichen Ausbildung von Religionslehrern/innen, die in andere universitäre Fachbereiche integriert sind und mit diesen meist auch den akademischen Grad Dr. phil. verleihen können, sowie die Arbeitsgemeinschaft der Studierenden der Katholischen Theologie in Deutschland an (AGT). Einen Gaststatus haben auch die Katholisch-Theologischen Fakultäten aus der Schweiz und aus Österreich.

 

2. Ziele

Satzungsgemäß ist es das vordringliche Ziel des KThF, die in ihm zusammengeschlossenen wissenschaftlichen Einrichtungen zu beraten, ihre hochschulpolitischen Aufgaben zu koordinieren und die gemeinsamen Interessen gegenüber Staat und Kirche wahrzunehmen. Deshalb steht der KThF auch im Kontakt und Austausch mit dem Allgemeinen Fakultätentag, dessen Mitglied er ist, mit der Hochschulrektorenkonferenz, den Ministerien für Wissenschaft und Forschung, der Kommission für Wissenschaft und Kultur der Deutschen Bischofskonferenz, der Kongregation für das Katholische Bildungswesen des Apostolischen Stuhles sowie zu den Ausbildungsverantwortlichen für angehende Priester, Pastoralreferent(inn)en und Religionslehrer(innen). Aus der Natur der Sache besteht auch eine enge Verbindung zum Evangelisch-Theologischen und zum Philosophischen Fakultätentag sowie zu den Katholischen Fachhochschulen.

 

3. Aufgaben

Die meisten Katholisch-Theologischen Fakultäten sind wissenschaftstheoretisch, kulturpolitisch, organisatorisch und staatskirchenrechtlich in das staatliche Universitätswesen eingebunden. Analog zu anderen Fakultäten nehmen sie, über ihren kirchlichen Auftrag hinaus, ihre spezifischen Aufgaben in Forschung und Lehre im Kontext der universitären Disziplinen und deren wissenschaftlichen Standards wahr. Die Aufgaben des KThF ergeben sich durch den Kontakt unter den Mitgliedern aus den verschiedenen Aufgaben der Wissenschaftspflege und der akademischen Ausbildung der Geistlichen, der kirchlichen Mitarbeiter/innen für pastorale Berufe, der Religionslehrer/innen sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses wie auch mit zunehmender Tendenz für Berufe im nichtkirchlichen Bereich.

Der KThF bemüht sich auch verstärkt um die Institutionalisierung der wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung im Rahmen des Programms „Lebenslanges Lernen“. Vor allem unterstützt er eine einheitliche Willensbildung zur effektiven Vertretung gemeinsamer Interessen und Beziehungen zu staatlichen und kirchlichen Einrichtungen.

In den vergangenen drei Jahren konnte durch die Arbeit des KThF das eigene Profil der theologischen Fakultäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen gestärkt werden. Vor allem konnte der interdisziplinäre Diskurs zwischen den verschiedenen theologischen Universitäten durch gemeinsame wissenschaftliche und hochschulpolitische Aufgaben gefördert werden. Damit hat sich die wissenschaftliche Theologie nicht nur im System der Universität sondern auch in der gesellschaftlichen und politischen Öffentlichkeit neu positioniert und sich in den gesamtgesellschaftlichen und inneruniversitären Diskurs mit ihrer Standortgebundenheit innerhalb der christlichen Glaubensüberlieferung und ihrer Verortung in der Kommunikationsgemeinschaft der Kirche eingebracht. Der KThF hat sich intensiv mit den staatlicherseits vorgeschlagenen Reformen und Strukturveränderungen in der Universität befasst und die Konsequenzen für die eigenen Disziplinen herausgebildet und ist zu einer gemeinsamen Einschätzung und Beurteilung gekommen. Dabei hat der KThF eine kritische Rezeption unter dem Gesichtspunkt einer Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre vorgeschlagen und dazu konkrete Anregungen geben können.

Er ist unter anderem für den verfassungsmäßig garantierten Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an allen öffentlichen Schulen eingetreten, hat zugleich aber auch die Bereitschaft erklärt, für Ausbildung der Lehrer/innen des Schulfaches „Ethik“ bzw. „Werte und Normen“ die religionskundlichen Anteile für einen solchen Unterricht eigene Lehrveranstaltungen anzubieten. Der KThF hat maßgeblich an der Umsetzung des sog. Bologna-Prozesses in Deutschland koordiniert und mitgestaltet und begleitet auch kritisch-konstruktiv die Evaluation des bisherigen Verlaufs. Außerdem hat er zuletzt Empfehlungen zur Qualitätssicherung und Neuordnung der Promotion zum Dr. theol. vorgelegt.

 

4. Organe

Die/der Vorsitzende nimmt die Vertretung der Interessen, Anliegen und Beschlüsse des KThF nach außen wahr. Turnusgemäß wird dazu ein/e Ordentliche/r Professor/in durch eine der Mitgliedsfakultäten zur Wahl vorgeschlagen. Die Amtszeit beträgt jeweils 3 Jahre. Derzeit nimmt Prof.in Dr. Johanna Rahner, Professoren für Dogmatik, Dogmengeschichte und Ökumenische Theologie an der Eberhard Karls Universität zu Tübingen diese Aufgabe wahr.

Außer dem/der stellvertretenden Vorsitzenden (derzeit Prof. Dr. Dirk Ansorge, Philosophische Theologische Hochschule Sankt Georgen) steht dem/der Vorsitzenden zur Beratung und Erledigung der laufenden Geschäfte ein Beirat aus vier vom KThF gewählten Mitglieder zur Seite.