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 Interessenvertretung des wissenschaftlichen Mittelbaus an ev.- theol. Fakultäten und Instituten für ev. Theologie in Deutschland (IVWM-EvTh) und Bundeskonferenz der wiss. Assistentinnen und Assistenten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Katholischen Theologie (BAM

 Die Corona-Krise stellt auch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen vor große Herausforderun-gen. Die Interessenvertretung des wissenschaftlichen Mittelbaus an evangelisch-theologischen Fakultäten und Instituten in Deutschland (IVWM-EvTh) und die Bundeskonferenz des akade-mischen Mittelbaus der Katholischen Theologie (BAM) plädieren dafür, diese Herausforderun-gen bei personalbezogenen Entscheidungen grundsätzlich zu berücksichtigen. 

In der gegenwärtigen Situation bereitet es wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen auf befristeten Stellen große Schwierigkeiten, ihre Qualifikationsziele wie geplant zu erreichen und/oder Projektanträge fristgerecht einzureichen. 

Die Umstellung des Lehrbetriebs auf Distance Learning erfordert von allen Lehrenden, sich bisher unbekannte Lehr- und Prüfungsformate anzueignen und auf die eigene Lehrpraxis zu übertragen, um die Durchführung des Sommersemesters sicherzustellen. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen nehmen sich dieser Herausforderung mit großem Engagement an – zulasten der zeitlichen Ressourcen, die normalerweise für die wissenschaftliche Qualifikation vorgesehen sind. 

Die Arbeit an der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation wird durch die gegenwärtigen Ein-schränkungen in der Forschungsinfrastruktur zusätzlich erschwert. Dazu tragen der nicht oder nur eingeschränkt mögliche Zugriff auf Fachliteratur genauso bei wie das Fehlen eines ruhigen Arbeitsplatzes. 

Diese Probleme verschärfen sich für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die Kinder betreuen müssen und/oder einer Risikogruppe angehören. 

Die temporäre Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes betrachten wir als eine wich-tige Maßnahme zur Verbesserung der Situation des akademischen Mittelbaus. Wir setzen uns dafür ein, dass die Möglichkeit, bestehende befristete Verträge zu verlängern, aktiv ergriffen wird, auch über die bisherigen Höchstbefristungsgrenzen hinaus. 

Für die bereits signalisierte Bereitschaft, entsprechende Vertragsverlängerungen zu ermöglichen, möchten wir uns ausdrücklich bedanken. 

Gez. Dr. Steffie Schmidt und Dr. Dr. Hendrik Klinge 

Vorstand der IVWM-EvTh 

Rostock/Wuppertal, 07.05.2020 

Gez. Teresa Schubert und Dr. Johannes Grössl 

Sprecherteam der BAM 

Hildesheim/Würzburg, 07.05.2020 

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